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CDUKreisverband Leipzig
Landtag

Qualifizierungszeit beschlossen: Weiterbildungermöglichen, Betriebe schützen

Von CDU Leipzig

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Landtag beschließt Qualifizierungszeit als ausgewogenen Kompromiss

Der Sächsische Landtag hat heute die Einführung einer Qualifizierungszeit für Sachsen beschlossen. Ab dem kommenden Jahr erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch von drei Tagen, unter anderem für berufliche Qualifizierung sowie für Fortbildungen im Ehrenamt. Mit dem Beschluss setzt der Freistaat ein klares Signal: Weiterbildung soll ermöglicht werden – zugleich werden die Interessen der Beschäftigten, des Ehrenamtes und insbesondere der sächsischen Unternehmen berücksichtigt.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Kay Ritter, bezeichnete die Qualifizierungszeit als einen bewusst gewählten Kompromiss. „Als CDU-Fraktion haben wir dafür gesorgt, dass die Regelung praxistauglich bleibt und der Anspruch klar auf drei Tage begrenzt ist“, erklärte Ritter. Es gehe nicht um zusätzliche Freizeitansprüche, sondern um gezielte Weiterbildung und gesellschaftliches Engagement. Der Fokus der CDU habe darauf gelegen, Qualifizierung zu fördern, ohne die sächsischen Betriebe zu überfordern.

Ritter verwies darauf, dass sich im Vorfeld mehr als 55.000 Menschen aus unterschiedlichen Bereichen – darunter Sportvereine, Feuerwehren und zahlreiche weitere Ehrenamtsstrukturen – für eine entsprechende Regelung eingesetzt hätten. Gleichzeitig habe die CDU-Fraktion intensiv das Gespräch mit Unternehmen, Handwerksbetrieben, Kommunen und Verbänden gesucht. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Im Gegenteil: Wir haben sorgfältig abgewogen und alle relevanten Perspektiven einbezogen“, so Ritter.

Politik bedeute, Verantwortung für das Ganze zu übernehmen und einen fairen Ausgleich herzustellen. Dazu gehöre auch die Bereitschaft aller Beteiligten, von ursprünglichen Maximalforderungen abzurücken. Konkret heiße das: drei Tage Qualifizierungszeit statt der ursprünglich geforderten fünf Tage Bildungsurlaub – verbunden mit klaren Vorgaben und klaren Zielsetzungen. „Mit dieser Lösung schaffen wir einen tragfähigen Ausgleich zwischen den berechtigten Erwartungen der Beschäftigten und den realen Möglichkeiten unserer Unternehmen“, betonte Ritter abschließend.