Früher erkennen, gezielt fördern: Neuer Fahrplan bei Rechenschwierigkeiten
Von CDU Leipzig

Landtag beschließt neues Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit Rechenschwierigkeiten
Der Sächsische Landtag hat am gestrigen Tag einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Anerkennung besonderer Rechenschwierigkeiten als Teilleistungsschwäche beschlossen. Mit diesem Beschluss führt Sachsen einen Nachteilsausgleich in Verbindung mit pädagogischen Entwicklungsplänen ein und schafft damit neue, verbindliche Grundlagen für eine gezielte und frühzeitige Förderung betroffener Schülerinnen und Schüler.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Holger Gasse, begrüßte den Beschluss ausdrücklich. Der ursprüngliche Antrag sei im Rahmen eines intensiven Konsultationsverfahrens fachlich weiterentwickelt und auf ein solides Fundament gestellt worden. „Statt mit dem Begriff Dyskalkulie besondere Rechenschwierigkeiten pauschal als Behinderung abzustempeln, rücken wir die gezielte Überwindung dieser Schwierigkeiten in den Fokus“, erklärte Gasse. Ziel der CDU sei es, Defizite nicht nur zu verwalten, sondern sie durch frühe Erkennung und passgenaue Förderung nachhaltig zu beheben, um jedem Kind den bestmöglichen Bildungsabschluss zu ermöglichen.
Mit dem neuen Verfahren werde ab dem Schuljahr 2026/27 erstmals ein stufenweiser und verlässlicher Nachteilsausgleich eingeführt. Von der frühkindlichen Bildung bis zum Schulabschluss entstehe eine lückenlose Förderkette. Dazu gehörten die Stärkung mathematischer Vorläuferfähigkeiten in der Kita, verpflichtende Tests im Rahmen der Vorschuluntersuchung sowie individuelle Bildungsvereinbarungen. Schulen, Eltern und Schülerinnen und Schüler würden so gemeinsam in die Verantwortung genommen, um bestehende Schwächen frühzeitig zu erkennen und zu überwinden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Qualifizierung der Lehrkräfte. „Echte Hilfe für Betroffene gelingt nur durch kompetente Pädagoginnen und Pädagogen“, betonte Gasse. Deshalb werde das Thema Rechenschwierigkeiten künftig verbindlich in allen Phasen der Lehrerbildung verankert. Zusätzlich soll bis Mitte 2026 ein modernes Fortbildungskonzept entwickelt werden, das wissenschaftliche Erkenntnisse und schulische Praxis eng miteinander verbindet.
Mit dem Beschluss definiert der Sächsische Landtag die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Rechenschwierigkeiten in Sachsen neu – praxisnah, modern und konsequent am Wohl der Kinder orientiert.
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